Wir freuen uns sehr, dass es nach zwei Monaten Abstinenz von den Sakramenten wieder die Möglichkeit gibt, öffentliche Messen zu feiern. Für euch war es ein großes Opfer und zugleich hoffentlich auch eine Wiederentdeckung, euch zu Hause in eurer Hauskirche zu versammeln und ggfs. über den Livestream mit uns verbunden zu sein. Für uns war es ein großes Opfer, in dieser Zeit euch die Sakramente nicht spenden zu können. Mögen diese Opfer und unsere Gebete viel Frucht bringen für die Kirche, die wir alle gemeinsam bilden!

Die Vorsehung hat gewollt, dass uns Brüder in dieser Zeit der Ausgangssperre der Covid-19 heimgesucht hat. Gott sei Dank haben wir alle es gut und ohne Komplikationen überstanden, so dass wir jetzt umso freudiger und umso dankbarer euch wieder zu Diensten sein dürfen mit dem Vorteil für euch: Von unserer Seite könnt ihr euch (normalerweise) nicht mehr infizieren!

Da der Livestream der Hl. Messen nur eine Notlösung (mit allen Vor- und Nachteilen) war und das Mitfeiern der Hl. Messe natürlich nicht ersetzen kann, werden wir diesen ab dem 15. Mai einstellen.

Bis auf weiteres gelten für den Messbesuch folgende Regeln:

  • die Teilnehmerzahl pro Messe ist auf 20 externe Teilnehmer beschränkt
  • es gelten die üblichen Messzeiten, d.h. werktags wie gewohnt:
    Montag und Freitag 11:00 Uhr, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag 18:30 Uhr, Samstag 08:00 Uhr und am Sonntag um 10:45 Uhr.
  • Für die Sonntags-Messe gilt folgendes:
    → die ersten 20 Teilnehmer können in der Klosterkirche um 10:45 Uhr an der Messe teilnehmen
    → für weitere Teilnehmer gibt es dann um 11:00 Uhr eine Zusatz-Messe in der Stadtkirche
  • Für das Betreten der Klosterkirche ist es Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz (Maske, Schal, Tuch) zu tragen.
    → dies gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr
  • Nach Ablauf der Feier, falls gewünscht, bitte eher draußen (und nicht im Vorraum der Kirche) stehen bleiben für eine kurze Begrüßung untereinander
  • Desinfektionsmittel steht im Eingangsbereich und in den Toiletten zur Verfügung
  • In der Klosterkirche ist ein Mindestabstand von 2 Metern zur nächsten Person einzuhalten
    → Personen, die im gleichen Haushalt leben, können nebeneinander sitzen